- Stand: Oktober 2022 - § 1 Allgemeines (1) Mit der Erteilung von Aufträgen erkennt der Besteller unsere Geschäftsbedingungen an. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Die Mindestauftragshöhe beträgt Euro 250 EK-Warenwert. (2) Erteilt die Firma Gottfried Schmalfuss selbst Einkaufsaufträge, so gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Firma Gottfried Schmalfuss, die - soweit nicht bekannt - von der Firma Gottfried Schmalfuss in 50169 Kerpen, Heisenbergstr. 26-40, angefordert werden können. § 2 Lieferungen und Mängelrügen (1) Wir behalten uns vor, aus Gründen der Rationalisierung Mindestliefermengen abzugeben und erteilte Aufträge entsprechend abzuändern. Die Mindestliefermengen können bei uns erfragt werden. (2) Bei Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer, bei technischen Störungen im eigenen Betrieb und bei höherer Gewalt o.ä. sind wir berechtigt, die Lieferung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche können insoweit gegen uns nicht geltend gemacht werden. (3) Bei Empfang der Lieferung hat der Empfänger Schäden oder den Verdacht von Schäden durch Bahn, Post oder dem Transportunternehmen uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware einstweilen bis zur Klärung aufzubewahren. Zurückgesandte Ware wird von uns nur bei vorheriger Anzeige angenommen. Die Obliegenheiten aus § 377 HGB bleiben von dieser Regelung unberührt. (4) Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. (5) Gegenüber Einzelhändlern erfolgt eine Lieferung "frei Haus" ab einem EK-Warenwert von Euro 600, gegenüber Großhändlern ab einem EKWarenwert von Euro 600 "frei Stückgut-Bahnhof" excl. Flächenfracht, Palettengebühr und Rollgeld am Empfangsort. Unterhalb der bezeichneten EK-Warenwerte liefern wir unfrei und berechnen 3% des EK-Warenwertes als Verpackungspauschale. Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten. Mehrkosten für Express- und Eilgutsendungen auf Wunsch des Käufers gehen zu dessen Lasten. Sollten durch ungewöhnliche Umstände, Änderungen der gewöhnlichen Transportmittel oder -wege erforderlich werden, so gehen dadurch entstehende Mehrkosten ebenfalls zu Lasten des Käufers. (6) Gerät der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, so werden wir von einer evtl. vereinbarten Vorleistungspflicht befreit. Wir sind berechtigt, die Lieferung bis zum Ausgleich der Rückstände zurückzuhalten. § 3 Eigentumsvorbehalt (1) Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamte Verbindlichkeiten uns gegenüber beglichen hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. (2) Der Käufer darf die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Das Recht zum Weiterverkauf endet jedoch, sobald der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber mit mehr als Euro 400 in Schuldnerverzug gerät oder eine wesentliche Verschlechterung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen eintritt. (3) Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus dem Verkauf der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren aufgrund der Ermächtigung in Absatz 2 erwachsen, an uns zur Sicherheit der in Absatz 1 aufgeführten Verbindlichkeiten ab. Er ist berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung ist unter Voraussetzung des unter der Voraussetzung des Absatzes 2 Satz 2 widerruflich. (4) Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung bzw. -abtretung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware oder uns zum Ersatz abgetretener Forderungen ist ausgeschlossen. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (5) Auch von uns dem Käufer zur Verfügung gestellte Werbegegenstände (z.B. Glasschilder, Verkaufsständer, Dekorationsstücke etc.) bleiben unser Eigentum und sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen auf Verlangen sofort an uns herauszugeben. Bei Verlust dieser Gegenstände sind wir berechtigt, diese dem Käufer mit dem derzeitigen Wert in Rechnung zu stellen. Für Beschädigungen haftet der Käufer, sofern er nicht sein Nichtverschulden an der Beschädigung nachweist. § 4 Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum auszugleichen. Die Regelungen über den Verzug (§§ 286ff BGB) bleiben unberührt. § 5 Haftung (1) Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern der Käufer nicht Schadensersatz statt der Leistung begehrt. Die Rückgriffsansprüche des Unternehmers aus § 478 BGB bleiben von dieser Regelung unberührt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Käufer jedoch nur unter Berücksichtigung der Einschränkung in Satz 1 zu. (2) Im Falle der Geltendmachung eines Anspruches nach § 478 BGB können wir den Anspruchssteller zunächst auf dessen Vertragspartner/ Lieferanten verweisen. Gegenüber dem von uns unmittelbar belieferten Vertragspartner haben wir zumindest ein Zurückbehaltungsrecht, soweit der anspruchsstellende Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten seinerseits nicht vollständig erfüllt hat. (3) Der in Anspruchgenommene hat zunächst und grundsätzlich den Kunden auf die Möglichkeit der Nachlieferung / Nacherfüllung zu verweisen. Tut er dies nicht, so werden wir von der Verpflichtung aus § 478 BGB frei, es sei denn der Anspruch auf Nachlieferung / Nacherfüllung ist unmöglich oder dem Verbraucher/Anspruchsteller unzumutbar. (4) Der in Anspruchgenommene hat grundsätzlich die bemängelte Sache des Verbrauchers wieder in Besitz zu nehmen und uns zu Prüfzwecken anzubieten. Tut er dies ohne hinreichenden Grund nicht, so werden wir von der Leistung frei. (5) Im Falle der Minderung des Kaufpreises durch den Verbraucher, so ist im Falle der Weiterreichung des Minderungsbetrages gegenüber uns es erforderlich, dass wir die Möglichkeit der Überprüfung und selbständigen Entscheidung über die Berechtigung des Minderungsbegehren wegen eines Mangels an der Sache erhalten. Wird uns dieses Recht nicht eingeräumt, so werden wir von der Leistung frei. (6) Der von uns Belieferte bzw. der Abnehmer/Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Bedingungen für den Rückgriff nach § 478 BGB auch seinen Nachbelieferten bekannt werden und diese entsprechend mit seinem gewerblichen Käufer und möglichst bis zum Letztverkäufer vereinbart werden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anspruch auf Rückgriff ausgeschlossen. § 6 Abwehrklausel Für Verträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen der Käufer werden, sofern und soweit sie von unseren Bedingungen abweichen oder die darin enthaltenen Regelungen aushöhlen, nicht Vertragsbestandteil. § 7 Gerichtsstand Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten aus Vertragsbeziehungen oder im Zusammenhang mit solchen Vertragsbeziehungen ist Kerpen. § 8 Mündliche Nebenabreden Mündliche Nebenabreden binden uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt insbesondere für mündliche Vereinbarungen unserer Vertreter oder Angestellten. § 9 Lieferung ins Ausland Für Exportlieferungen gelten grundsätzlich die vorstehenden Bedingungen. Es ist deutsches Recht vereinbart. § 10 Datenspeicherung Die für die Abwicklung unserer Geschäftsbeziehungen benötigten Daten werden von uns gespeichert, soweit dieses nach den Datenschutzgesetzen von Bund und Ländern zulässig ist. § 11 Schlußbestimmung Sollte eine der oben genannten Klauseln unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Geltung der übrigen Klauseln nicht. |